Wir wollen bürgerschaftliches Engagement ins Rathaus bringen bzw in der Politik für Herrsching verankern. Im Gemeinderat engagieren wir uns für soziale, umweltpolitische und zukunftsfähige Belange. Wir stehen für Transparenz und Offenheit.

Die Bürgergemeinschaft Herrsching ist seit 51 Jahren im Gemeinderat vertreten. Die Gemeinderäte der Bürgergemeinschaft Herrsching betreiben eine Kommunalpolitik ohne parteipolitische Interessen.

Vorstand der BGH

Günter Agel

1. Vorstand

E-Mail: agel@bg-herrsching.com…

Für einen Ort ohne Ortskern mit oft kaum beherrschbaren Touristenströmen und immensen Verkehrsaufkommen ist eine aktive Ortsgestaltung ein MUSS zur Erhaltung unserer Lebensqualität.
Die Erfahrungen junger Menschen bei der Wohnungssuche führen drastisch vor Augen, wie wichtig bezahlbarer Wohnraum für eine gesunde Bevölkerungsstruktur ist.
Zudem müssen intelligenter Umwelt- und Klimaschutz stärker in den Fokus gerückt werden: Da geht noch viel mehr!
Die Bürgergemeinschaft Herrsching steht dafür und einiges mehr
– deshalb engagiere ich mich für die Bürgergemeinschaft Herrsching

Ilka Weckelmann

2. Vorstand

E-Mail: weckelmann@bg-herrsching.com…

Seit fast 30 Jahren lebe und arbeite ich gerne in Herrsching und möchte mich darum kümmern, dass es auch für unsere Kinder und Enkel lebenswert bleibt.
Als unsere Kinder zur Schule gingen, war ich im Elternbeirat, um dort aktiv mit zu gestalten. Jetzt könnte ich frei gewordene Zeit nutzen, dies auch auf Gemeindeebene zu machen.

Wer mich kennt weiß, dass ich innerhalb Herrschings fast nur mit dem Fahrrad unterwegs bin und finde es erstrebenswert, dass dies für mehr Mitbürger attraktiv wird, auch zwischen den Ortsteilen und den Nachbargemeinden.
Ebenso liegt mir bezahlbarer Wohnraum und unser Ortsbild am Herzen, insbesondere das neu zu gestaltende Bahnhofsareal.

Ich setze mich dafür ein, dass das Bahnhofsgelände und der Bahnhofsplatz ein attraktiver Ortsmittelpunkt für alle werden kann und schon bald das Bahnhofsgebäude für z.B. kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung steht.

Larissa Lins

Kassenwartin

E-Mail: lins@bg-herrsching.com…

Ich lebe seit über 20 Jahren in Herrsching, meine Tochter ist hier aufgewachsen.

Herrsching ist ein schöner Ort zum Leben und das soll auch so bleiben – nicht nur für Wohlsituierte.

Bezahlbarer Wohnraum und ein Verkehrskonzept, das Menschen und nicht nur Autos in den Mittelpunkt stellt, sind mir wichtig.

Und eine Ortsgestaltung, die zum Treffen und Verweilen einlädt, nicht nur am Seeufer.

Die Bürgergemeinschaft Herrsching engagiert sich für Herrsching und ich möchte sie hierbei unterstützen.

 

Christiane Gruber

Schriftführerin

E-Mail: c.gruber@bg-herrsching.com…

Ich freue mich über den Austausch auf Augenhöhe und diskutiere gerne gemeinsam die anstehenden Themen

Spenden

Als kleine demokratische Wählervereinigung sind wir besonders auf freiwillige Zuwendungen von natürlichen und juristischen Personen angewiesen. Wir würden uns daher freuen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen wollen. Übrigens, bis 1500,- Euro Spende gibt es vom Finanzamt die Hälfte zurück. Bis 3000,- Euro lassen sich die Spenden von der Steuer absetzen. Bitte geben Sie Name und Adresse an, dann bekommen Sie die Spendenquittung für das Finanzamt zugeschickt.

Unsere Bankverbindung:
Bürgergemeinschaft Herrsching
IBAN: DE 08 7009 3200 0000 0897 29
BIC: GENODEF1STH

Mitglied werden

Sie wollen uns kennenlernen
oder tragen sich mit dem Gedanken, sich zu engagieren oder beizutreten? Kein Problem, besuchen Sie doch einfach eines unserer Treffen oder sprechen Sie einen von uns an! Wir freuen uns sehr über Neuzugänge, hierzu noch ein paar Infos: Unser Jahresmitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 15.- Euro. Spenden sind steuerlich absetzbar, Spendenquittungen werden ausgestellt.
Den Antrag auf Mitgliedschaft können Sie auch als PDF aufrufen und ausdrucken.

Vereinssatzung

SATZUNG der Bürgergemeinschaft Herrsching BGH

Art. 1 (Name, Rechtsform und Sitz)
Die Bürgergemeinschaft Herrsching BGH, die seit 1978 unter dem Namen Parteifreie Bürgergemeinschaft (PB) in Herrsching besteht und Mandate im Gemeinderat errungen hat, wird als nicht eingetragener Verein mit Sitz in Herrsching körperschaftlich organisiert (Gründungsvertrag vom 20. April 1990).

Art. 2 (Zweck)
Die Bürgergemeinschaft Herrsching BGH ist eine Wählergemeinschaft, deren Zweck ausschließlich darauf gerichtet ist, durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen an Wahlen auf Kommunalebene bei der politischen Willensbildung mitzuwirken.

Art. 3 (Mitgliedschaft)
Mitglied kann werden, wer keiner politischen Partei angehört. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme in den Verein. Berufung an die Mitgliederversammlung bei Ablehnung ist möglich.
Die Mitglieder haben das aktive und passive Wahlrecht im Verein. Sie sind verpflichtet, die Interessen des Vereins zu fördern. Weitere Verpflichtungen ergeben sich aus der Satzung. Jedes Mitglied kann jederzeit aus dem Verein austreten. Mitglieder, die einer Partei beitreten, sind vom Vorstand aus dem Verein auszuschließen. Der Vorstand kann auch Mitglieder wegen vereinsschädigenden Verhaltens oder wegen Bewerbung auf einer anderen Wahlliste aus dem Verein ausschließen. Berufung an die Mitgliederversammlung ist zulässig.

Art. 4 (Vereinsorgane)
Vereinsorgane sind:
die Mitgliederversammlung und
der Vorstand

Art. 5 (Mitgliederversammlung)
Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich durch den 1. Vorsitzenden einzuberufen. Die Einberufung ist auch auf Antrag von mehr als einem Viertel der Mitglieder vorzunehmen. Die Ladung hat unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von 2 Wochen zu erfolgen.Die Mitgliederversammlung, die vom 1. Vorsitzenden zu leiten ist, beschließt über alle grundsätzlichen Angelegenheiten des Vereins, insbesondere über Satzungsän- derungen, über die Beteiligung an Kommunalwahlen, über die Einsetzung von Aus- schüssen, über die Entlastung des Vorstandes und in den sonst vorgesehenen Fällen.Bei Satzungsänderungen ist die Mehrheit von drei Vierteln der erschienen Mitglieder erforderlich. In sonstigen Fällen entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Wird diese Anzahl nicht erreicht, so ist binnen 16 Tagen die Versammlung erneut einzuberufen, die dann bei der Anwesenheit von nur fünf Mitgliedern beschlussfähig ist.
Die Beschlüsse sind zu beurkunden.

Art. 6 (Vorstand)
Der Vorstand besteht aus dem
1. Vorsitzenden,
2. Vorsitzenden,
Schriftführer,
Kassier und
Referenten für Öffentlichkeitsarbeit.
Dem Vorstand obliegt die Vertretung und Geschäftsführung des Vereins. Der Vorstand wird durch den 1. Vorsitzenden oder in dessen Abwesenheit durch den 2. Vorsitzenden vertreten. Der Vorstand kann in besonderen Fällen auch andere mit seiner Vertretung beauftragen. Der 1. Vorsitzende kann über Ausgaben bis zur Höhe von 500 Euro verfügen, der Gesamtvorstand bis zur Höhe der vorhandenen Mittel. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Er beschließt mit einfacher Mehrheit. Der Vorstand hat der Mitgliederversammlung jährlich Rechenschaft abzulegen, insbesondere über die Einnahmen und Ausgaben Rechnung zu legen.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt; die Wahl ist geheim. Die Mitgliederversammlung bestellt für den gleichen Zeitraum zwei Kassenprüfer.

Art. 7 (Mitgliedsbeitrag)
Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Er beträgt z.Zt. 15 € jährlich.
Vereinsmitglieder, die mehr als ein Jahr mit der Zahlung des Beitrages im Rückstand sind, können nach dreimaliger Zahlungsaufforderung durch den Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden. Berufung an die Mitgliederversammlung ist zulässig.

Art. 8. (Auflösung des Vereins)
Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder erforderlich. Das Vereinsvermögen fällt bei Auflösung an die Gemeinde Herrsching, zur Verwendung für die örtlichen Kindergärten.Die vorstehende Satzung wird beschlossen:

Herrsching, den 07. Juni 2016