2. Bürgerbegehren ebenfalls unzulässig
In seiner Sitzung am 6.11.19 erklärte der Gemeinderat auch das zweite Bürgerbegehren zum Gymnasium für unzulässig.
Es ist nicht durchführbar, die Bürger zur Änderung der Pläne zu befragen, weil die Gemeinde das Gymnasium nicht baut und die Flächen am Mühlfeld gekauft sind, während Flächen an der Seefelder Straße nicht zur Verfügung stehen.
Begründungen stehen auch hier: