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Februar 20, 2017

Bayerisches Volksbegehren gegen CETA abgeschmettert

Das Bayerische Verfassungsgericht hat am 15.2.2017 das Volksbegehren in Bayern gegen CETA nicht zugelassen.

„Der Bayerische Verfassungsgerichtshof sieht als Hauptgründe für seine Ablehnung, dass noch nicht klar sei nach welchem Verfahren CETA im Bundesrat abgestimmt wird und dass ein Bundesgesetz, dass nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Zustimmung des Bundesrates bedarf weder eingeleitet ist oder die Einleitung unmittelbar bevorstehe. Das eröffnet uns die Möglichkeit zu prüfen, ob wir die verbliebenen und ausreichenden Unterschriften des Zulassungsantrag zu gegebenem Zeitpunkt einreichen.

An dieser Stelle bedanken wir uns ganz herzlich für Ihren Einsatz und Ihre Unterstützung! Wir wären den Weg über ein Volksbegehren gerne mit Ihnen gegangen. Und wir werden aber auf jeden Fall prüfen welche Möglichkeiten wir haben unser Volksbegehren erneut einzureichen. Genügend Unterschriften haben wir ja.“

Diese Meldung des Aktionsbündnisses gegen CETA in Bayern erreichte uns (ausführlicher unter:www.volksbegehren-gegen-ceta.de) und auch wir bedanken uns bei allen Herrschingerinnen und Herrschingern, die unsere Unterschriften-Aktion unterstützt haben. Wir sind Mitglied des lokalen Stopp-Ceta-Bündnisses und werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.