Einheimischen-Modell Klosterwiese
Die Ursberger Schwestern brauchen nur einen Teil der Fläche der Klosterwiese, ein anderer Teil wird frei verkauft, einen weiteren Teil wollen die Schwestern als Einheimischenmodell zur Verfügung stellen. Und da es sich nicht um Gemeindefläche handelt, sollen diese Grundstücke nach dem so genannten Weilheimer Modell vergeben werden.
Fünf Voraussetzungen müssen die Bewerber demnach erfüllen, damit sie für einen Zuschlag mit 30 Prozent Preisrabatt in Frage kommen:
-Sie müssen seit mindestens fünf Jahren mit Hauptwohnsitz in Herrsching leben oder gelebt haben.
-Sie dürfen kein weiteres bebaubares Grundstück oder Wohneigentum in Herrsching besitzen – nicht als Eigentum und nicht in Erbbaurecht.
-Der Einkommensdurchschnitt der vergangenen drei Jahre darf 45 000 Euro plus 7000 Euro/pro Kind für Einzelpersonen nicht überschreiten. Bei Paaren gilt ein Durchschnitt von 90 000 Euro.
-Das Vermögen darf maximal dem Grundstückspreis entsprechen.
-Zur Familie muss mindestens ein minderjähriges Kind zählen.
Gibt es schwer behinderte oder pflegebedürftige Personen im Haushalt, erhalten diese Familien den Vorzug. Stimmt die Gemeinde zu, darf in diesem Fall auch von der Mindesthauptwohnsitz-Regel abgewichen werden.
Ansprechpartner ist gemäß dem Weilheimer Modell allein die St. Josefskongregation in Ursberg, namentlich Generalökonomin Schwester Marianne, Ansprechpartner ist, also nicht die Gemeinde und nicht das Kloster in Breitbrunn. Bewerbungen müssen schriftlich und in Ursberg eingereicht werden.