Gemeinde soll Grundstück für Sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen – am 21.6. abgelehnt!
In der Diskussion mit dem Landrat um die Verlängerung des Baurechtes und des Pachtvertrages für die Sammel-Unterkunft an der Goethestraße wurde die akute Wohnungsnot im Bereich Sozialwohnungen in Herrsching durch Zahlen belegt. Neben den bereits aktenkundigen Anwärter*innen in Herrsching werden Ende 2023 diejenigen Personen aus der Unterkunft dazukommen, die als Fehlbeleger dort wohnen konnten und bei Auflösung des Dorfes als Obdachlose von der Gemeinde Herrsching untergebracht werden müssen.
Das Zeitfenster bis zum Jahr 2023, dem Ende des Pachtvertrages, sollte unbedingt genutzt werden, um Wohnungen auf einem gemeindeeigenen Grundstück zu schaffen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurden bereits Vorschläge gemacht, z.B. das Gelände der Bo-Frost-Halle oder die gemeindeeigenen Grundstücke im Herrschinger Norden, auf denen jetzt das Containerdorf steht.
Uns ist bewusst, dass es eine landkreisweite Aufgabe und Verteilung geben wird, sind aber der Meinung, dass wir als Gemeinde auch unseren Beitrag leisten sollten.
Das ist die Begründung für unseren Antrag, der am 21.Juni im Gemeinderat behandelt werden wird:BGHSozialerWohnungsbau.Grundstück.Antrag
In der GR-Sitzung entschied der Gemeinderat mit 11:12 Stimmen über unseren Antrag, d.h. er wurde abgelehnt, was uns angesichts der aktuellen Situation völlig unverständlich ist. Nicht einmal die Aufstellung, welche und wieviele Sozialwohnungen wir haben, scheint die Mehrheit des Gemeinderates zu interessieren.
hier die Berichterstattung im Merkur:https://www.merkur.de/lokales/starnberg/herrsching-ort28808/helferkreis-ringt-um-perspektiven-90817773.html